Eigenverwaltung
Das Schutzschirmverfahren und die vorläufige Eigenverwaltung bieten Unternehmen die Chance, ihren Betrieb in eigener Regie zu sanieren. Die Vorteile liegen auf der Hand: Als Manager behalten Sie weiterhin das Heft des Handelns in der Hand und erarbeiten mit professioneller Unterstützung eines Sachwalters einen Sanierungsplan. Damit eine Sanierung mit diesen Instrumenten Erfolg haben kann, müssen allerdings sowohl rechtliche Vorgaben berücksichtigt als auch betriebswirtschaftliche Parameter beachtet werden – eine Sanierung unter dem zeitlich befristeten Schutzschirm und damit geschützt vor einer Vollstreckung der Gläubiger ist nur möglich, wenn Ihr Unternehmen noch nicht zahlungsunfähig ist.
Je früher Sie diese Möglichkeit bei ersten Krisenanzeichen in Betracht ziehen, desto größer sind daher die Erfolgsaussichten. Im Gegensatz dazu ist eine Sanierung in Eigenverwaltung auch bei Zahlungsunfähigkeit möglich – vorausgesetzt, die Gläubiger stimmen zu.
Mit unserer langjährigen Erfahrung als Sachwalter und Berater in Sanierungsverfahren stehen wir Ihnen ab dem ersten Krisenzeichen zur Seite. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir ein nachhaltiges Konzept für eine erfolgreiche Zukunft Ihres Betriebs, stellen die Umsetzung der geplanten Maßnahmen sicher und unterstützen Sie auch bei der Kommunikation nach außen – sei es mit Geldgebern, Geschäftspartnern oder der Öffentlichkeit.
Wir werden für Sie als Sachwalter aktiv oder unterstützen Sie bei Bedarf auch vorübergehend in der Geschäftsführung mit einem erfahrenen Berater, der in der entscheidenden Phase die Funktion des Sanierungsgeschäftsführers (CRO) übernimmt.
Erfahren Sie mehr zum Schutzschirmverfahren.