Insolvenzarbeitsrecht
Das Insolvenzarbeitsrecht bildet einen besonderen Schwerpunkt unserer Tätigkeit: Von der Beratung im vorinsolvenzlichen Bereich bis zur Wahrung von Rechten der Belegschaft im Falle einer Sanierung ihres Betriebs durch den Verkauf in einem Insolvenzverfahren.
Beratungsbedarf bei Unternehmen, Betriebsräten und Arbeitnehmern entsteht meist schon bei vor- bzw. außerinsolvenzlichen Sanierungsvorhaben, da Sanierungsvorhaben häufig in Arbeitnehmerrechte eingreifen.
Bei der Entwicklung eines Sanierungskonzepts legen wir daher besonderen Wert darauf, dass dieses die Interessen aller Parteien optimal miteinander in Einklang bringt.
Meldet ein Betrieb Insolvenz an, stehen dessen Arbeitnehmer oft vor großen Unsicherheiten. Wir unterstützen hier nicht nur bei der Klärung vertraglicher Fragen, sondern beraten Mitarbeiter und Betriebsräte auch in Bezug auf Rechte und Pflichten im Umgang mit dem Insolvenzverwalter. Ebenso loten wir im Bedarfsfall die Erfolgsaussichten einer Klage sowohl in rechtlicher als auch in wirtschaftlicher Hinsicht aus.
Auch im Falle einer Sanierung durch den Verkauf des Betriebs unterstützen wir Arbeitnehmer und Betriebsräte dabei, ihre Auskunfts- und Mitwirkungsrechte geltend zu machen und ihnen auf diese Weise eine möglichst sichere Position für ihre Zukunft in ihrem Unternehmen zu sichern.