skip to Main Content

Standorte +

Aachen 0241 46303850

Aschaffenburg 06021 42295400

Bad Kreuznach 0671 202789020

Berlin 030 577049440

Darmstadt 06151 396820

Dresden 0351 26441790

Düsseldorf 0211 749515240

Euskirchen 02251 5061180

Frankfurt 069 2193150

Heilbronn 07131 2033540

Idar-Oberstein 06784 90889930

Kassel 0561 473953100

Koblenz 0261 450999920

Krefeld 02151 74760840

Leipzig 0341 97855790

Mainz 06131 619230

Mannheim 0621 30983980

Saarbrücken 0681 5881670

Trier 0651 49367690

Zu unseren Standorten

Kontakt

*Pflichtfelder

    Oder schicken Sie uns eine detaillierte E-Mail.

    Bitte um Ratenzahlung kein Indiz für Zahlungseinstellung

    Rechtsprechung: BGH, Beschluss vom 16. April 2015, IX ZR 6/14

    Anfechtungsrecht – Bitte um Ratenzahlung kein Indiz für Zahlungseinstellung oder Zahlungsunfähigkeit

    Die Bitte des Schuldners gegenüber einem Geschäftspartnerauf Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung als solche ist kein Indiz für eine Zahlungseinstellung oder Zahlungsunfähigkeit des Schuldners. Dies soll nach dem Beschluss des BGH vom16. April 2015 zumindest dann gelten, wenn sich der Schuldner an die Gepflogenheiten des Geschäftsverkehrs hält. Hierzu führt der BGH aus, dass die Bitte um Ratenzahlungsvereinbarung auf unterschiedlichste Gründe beruhen könne, so etwa darauf, einen Zinsvorteil erzielen zu wollen oder zur Vermeidung von Kosten und Mühen im Zusammenhang mit der Aufnahme eines ohne weiteres erlangbaren Darlehens. Wie bereits in der bisherigen Rechtsprechung des BGH wurde auch im Rahmen des vorliegenden Beschlusses darauf abgestellt, dass eine Bitte um Ratenzahlungsvereinbarung nur dann ein Indiz für eine Zahlungseinstellung sei, wenn sie vom Schuldner mit der Erklärung verbunden wird, seine fälligen Verbindlichkeiten anders als in dieser Weise nicht begleichen zu können. Eine solche Erklärung war aber der Korrespondenz der Beteiligten, auch den gesichteten E-Mails, nicht zu entnehmen. Der Beschluss bestätigt damit die bisherige Rechtsprechung des BGH.

    Mirko Lehnert
    Rechtsanwalt
    Fachanwalt für Insolvenzrecht

    Back To Top