Fachanwältin Annemarie Dhonau von Schiebe und Collegen berät beim IHK-Sprechtag zum Thema Sanierungschancen
„Das Insolvenzrecht bietet hervorragende Sanierungs-instrumente“
Woran erkenne ich, dass mein Unternehmen in die Insolvenz schlittert? Was muss ich dann tun? Annemarie Dhonau berät beim IHK-Sprechtag Sanierungschancen zu solchen Fragen. Die Fachanwältin für Insolvenzrecht aus der Kanzlei Schiebe und Collegen in Mainz nennt Frühwarnstufen und ihre Einschätzung, ob die große Insolvenzwelle noch bevorsteht.
Wann muss ich einen Insolvenzantrag stellen?
Eine gesetzliche Antragspflicht besteht, wenn bei einer Kapitalgesellschaft, zum Beispiel einer GmbH, ein Antragsgrund wie Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung vorliegt. Stellt man als Unternehmer in diesem Fall den Insolvenzantrag nicht, macht man sich strafbar. Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn die fälligen Verbindlichkeiten nicht mehr bedient werden können. Die Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen die Verbindlichkeiten nicht mehr deckt.
Gibt es Vorwarnstufen, um diesen Fall noch zu vermeiden?
Früherkennungsmerkmale sind zum Beispiel mahnende Lieferanten, Fluktuation bei den Arbeitnehmern oder, dass Banken „zum Gespräch einladen“. Hier spricht man von der so genannten Stakeholder-Krise. Die nächsten Schritte sind häufig eine Strategie- und Absatzkrise, das heißt die Produkte werden vom Markt nicht mehr ausreichend angenommen. Es folgt die Erfolgskrise, wenn das Unternehmen seine Umsatzziele nicht mehr erreicht und nicht mehr rentabel wirtschaftet. Dies mündet sehr schnell in einer Liquiditätskrise, die zur Zahlungsunfähigkeit und damit zur Insolvenz führt. Je eher man die Krise erkennt, desto eher ist es möglich, Gegenmaßnahmen zu treffen.
Das komplette Interview mit Annemarie Dhonau können Sie in nachfolgendem Artikel lesen: