Immobilienwirtschaftsrecht
Die Immobilie spielt im gewerblichen wie im privaten Bereich des Lebens eine ganz bedeutende Rolle, sei es etwa zur unternehmerischen oder privaten Selbstnutzung, zur Nutzung zu Miet- und Pachtzwecken, als Vermögensanlage oder zur Kreditabsicherung.
In dieser Bandbreite beraten wir Privatpersonen und Unternehmen bei der Gestaltung und Verhandlung immobilienbezogener Verträge, so etwa bei Grundstückskaufverträgen, Miet- und Pachtverträgen, Sicherheitenverträgen bis zu Immobilienverwaltungsverträgen und Nachbarvereinbarungen.
Gerät eine Immobilie in ein Krisenszenario, stellen sich für die beteiligten Parteien besondere Fragen, die sich häufig mit anderen Rechtsgebieten wie dem Insolvenzrecht, dem Gesellschaftsrecht oder dem Steuerrecht überschneiden.
In dieser Situation vertreten wir sowohl Gläubiger mit dem Ziel einer effektiven Forderungsdurchsetzung als auch Eigentümer mit dem Ziel einer Restrukturierung ihrer Immobilie.