D&O deckt die GmbH-Geschäftsführerhaftung gemäß § 64 GmbHG nicht
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in seinem Grundsatzurteil zur D&O-Versicherung entschieden, dass der Versicherungsschutz nicht den Anspruch auf Ersatz insolvenzrechtswidrig geleisteter Zahlungen der Gesellschaft umfasst.