Paukenschlag des EuGHs zur Sanierungsklausel gem. § 8c Abs. 1a KStG
Die Sanierungsklausel § 8c Abs. 1a KStG stellt keine verbotene Beihilfe dar.
Mit Beschluss vom 26. Januar 2011 (Beschluss 2011/527/EU, C 7/10 (ex CP 250/09 und NN 5/10)) stufte die Kommission die sog. Sanierungsklausel als mit dem Binnenmarkt unvereinbare staatliche Beihilfe ein. Seither war § 8c Abs. 1a KStG unanwendbar (http://data.europa.eu/eli/dec/2011/527/oj).