Vorsatzanfechtung der Verrechnung von Beitragsforderungen einer Sozialkasse mit Erstattungsansprüchen des Arbeitgebers
Nach § 7 Nr. 3 VTV hat der Arbeitgeber nur dann einen Erstattungsanspruch, wenn sein Beitragskonto zum Zeitpunkt der Geltendmachung des Anspruchs ausgeglichen ist. Solange diese Norm besteht, bleibt es dabei, dass Erstattungsansprüche nicht zur Masse gezogen werden können.