Bargeschäftsprivileg (§ 142 InsO) gilt nicht bei der Anfechtung von Gesellschaftersicherheiten
Kann sich ein Gesellschafter, gegen den Anfechtungsansprüchen nach § 135 I Nr. 1 InsO geltend gemacht werden, mit dem sogenannten Bargeschäftsprivileg verteidigen? In der Urteilsbegründung setzt sich der BGH ausführlich mit den Ansich-ten zu diesem seit Jahren strittigen Thema auseinander und lehnt eine Anwendung des § 142 InsO im Ergebnis ab.