EuGH: Sanierungsklausel des § 8c Abs. 1a KStG ist vereinbar mit EU-Recht
Der Europäische Gerichtshof hat Ende Juni einen Beschluss der EU-Kommission für nichtig erklärt. Dem zufolge wäre eine angebliche Beihilferegelung, die die Bundesrepublik Deutschland aufgrund von § 8c Abs. 1a KStG gewährt hat, mit dem Binnenmarkt unvereinbar.