Der Bericht des Insolvenzverwalters zur Darlegung der Insolvenzgründe
Das LG Bielefeld hat im Urteil v. 29. August 2017, Az. 8 O 409/16, Stellung genommen zu den Anforderungen an die Darlegung der Überschuldung gem. § 19 InsO und der Zahlungsunfähigkeit gem. § 17 InsO. Das OLG Hamm hat die gegen dieses Urteil eingelegte Berufung mit Beschluss vom 25. Juni 2018 zurückgewiesen.