Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit setzt mehr voraus als monatelanger Zahlungsrückstand
Die Bitte des Schuldners auf Abschluss einer Ratenzahlung, die sich an die Gepflogenheiten des Geschäftsverkehrs hält, ist nur dann ein Indiz für eine Zahlungseinstellung, wenn es sich um eine sog. erzwungene Stundung handelt oder mit der Bitte des Schuldners versehen ist sowie der Erklärung, ...