Zwangsverwaltung
Die gerichtliche Zwangsverwaltung bietet dem Gläubiger den umfassenden Zugriff auf eine Immobilie, indem sie dem Eigentümer die mit dem Besitz verbundene Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis entzieht. Dabei kann sie den Zweck verfolgen, durch den Einzug von Erträgen, namentlich von Miet- und Pachtforderungen oder auch durch Fortführung eines grundstücksbezogenen Gewerbebetriebs, die Gläubigeransprüche durchzusetzen.
Des Weiteren gibt die Zwangsverwaltung dem Gläubiger ein effektives Instrument zu Hand, den Wert der Immobilie zu sichern und gezielt zu verbessern, womit sie die bestmögliche Grundlage ihrer Verwertung schafft, sei es als Erlös in einem Verkaufsprozess oder im Rahmen einer Zwangsversteigerung.
Die Zwangsverwaltung bietet spezifische Vorteile gegenüber anderen Vollstreckungsmitteln. Wir beraten umfassend vor Beantragung eines Zwangsverwaltungsverfahrens und während seiner Durchführung.
Mit der Bestellung der Verwalter unserer Kanzlei als Zwangsverwalter können wir ein höchstes Maß an Erfahrung und Expertise sichern.