Banken als Insolvenzgläubiger
Banken und Sparkassen sind in nahezu jedem Insolvenzverfahren Verfahrensbeteiligte. Sie verfügen in der Regel über geschulte Mitarbeiter, die sich mit der Geltendmachung von Ansprüchen des Kreditinstituts sowie der Abwehr von Ansprüchen des Insolvenzverwalters befassen. Dennoch ergeben sich in der Praxis häufig komplexe Situationen, in denen ein externer Berater mit fundiertem Spezialwissen gefragt ist.
Mit unserem breiten Erfahrungshintergrund als Berater und Insolvenzverwalter können wir mit den Verwaltern Ihrer Kunden auf Augenhöhe verhandeln und Sie als Kreditgeber eines insolvenzgefährdeten oder insolventen Unternehmens umfassend unterstützen.
Zu unseren Leistungen zählen unter anderem die Ermittlung, Geltendmachung und Durchsetzung von Aus-und Absonderungsansprüchen und die Sicherheitenverwertung gegenüber der Insolvenzmasse sowie die Abwehr von Anfechtungsansprüchen.
Darüber hinaus beraten wir Sie – auch unter haftungsrechtlichen Gesichtspunkten – umfassend bei der Vergabe von Sanierungskrediten.