Einheitlicher Zahlungsverkehr durch SEPA
Betriebswirtschaft: Europaweit einheitlicher Zahlungsverkehr durch SEPA
Die SEPA-Lastschrift (SEPA: Single Euro Payments Area) gibt es seit September 2009. Ab 01.02.2014 werden in ganz Europa alle Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen vereinheitlicht, das bisherige Einzugsermächtigungsverfahren wird vom SEPA-Lastschriftverfahren abgelöst. Das hat zur Folge, dass die Kontonummern dann IBAN (International Bank Account Number) und die Bankleitzahlen dann BIC (Business Identifier Code) heißen. Vom Prinzip her funktioniert die SEPA-Lastschrift, die den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr ermöglicht, wie eine Lastschrift nach dem Einzugsermächtigungsverfahren. Benötigt wird ein SEPA-Lastschriftmandat, mit dem der Zahlungsempfänger berechtigt wird, EU-weit Geld einzuziehen. Jedes dieser Mandate erhält eine Mandatsreferenz, damit Abbuchungen leichter kontrolliert werden können. Hinzu kommt die Gläubiger-Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers, die bei allen Abbuchungen genannt wird und von der Deutschen Bundesbank vergeben wird. Das SEPA-Basislastschriftverfahren steht Verbrauchern und Unternehmen offen. Eine SEPA-Basislastschrift kann innerhalb von acht Wochen nach Belastung an den Einreicher zurückgegeben werden. Ein Lastschrifteinzug ohne Mandat, d.h. eine unautorisierte Lastschrift, kann vom Zahler innerhalb von 13 Monaten nach der Kontobelastung zurückgegeben werden. Die SEPA-Firmenlastschrift ist ausschließlich im Verkehr zwischen Unternehmen möglich und ähnelt dem heutigen Abbuchungsauftragsverfahren. Bei der SEPA-Firmenlastschrift besteht keine Möglichkeit der Rückgabe der Lastschrift. Die Zahlstelle ist verpflichtet, die Mandatsdaten bereits vor der Belastung auf Übereinstimmung mit der vorliegenden Zahlung zu prüfen.
Mirko Lehnert
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Insolvenzrecht