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    Geschäftsführerhaftung (§ 64 Satz 1 GmbHG; § 17 Abs. 2 Satz 1 InsO): Ablehnung der sog. Bugwellentheorie

    Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat eine für die Praxis der Sanierungs- und Krisenberater wichtige Entscheidung getroffen und den Streit zur Anwendung der sog. „Bugwellentheorie“ geklärt.

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    Schiebe und Collegen 2017 unter den Top 20 Kanzleien in Deutschland

    Schiebe und Collegen belegt im Ranking der Unternehmensinsolvenzverwalter einen Platz unter den 20 meistbestellten Kanzleien in Deutschland. Mit insgesamt 67 eröffneten Insolvenzverfahren, ausschließlich bezogen auf Personen- und Kapitalgesellschaften im Veröffentlichungszeitraum 01. Januar bis 31. Dezember 2017, belegt die Kanzlei bundesweit den 20. Platz.

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    Update zum neuen Konzerninsolvenzrecht

    Das Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen tritt zum 21. April 2018 in Kraft. Es setzt dabei auf Koordinierung und nicht auf eine materielle Konsolidierung der Vermögen der einzelnen Konzernunternehmen und hält an dem Grundsatz „eine Person, ein Vermögen, ein Verfahren“ fest. Es wird also auch zukünftig bei Konzernsachverhalten zu einer Vielzahl von Einzelinsolvenzverfahren kommen. Jedoch hat das neue Recht die bessere Koordination dieser Einzelverfahren im Blick.

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    Keine Anwendung des Sanierungserlasses auf Altfälle

    Der Große Senat des BFH hatte mit seiner Entscheidung vom 28. November 2016 den sogenannten
    Sanierungserlass des Bundesfinanzministeriums, mit welchem Forderungsverzichte von Gläubigern im Sanierungsverfahren auf Antrag keine steuerlichen Gewinne darstellten, in Ermangelung einer gesetzlichen Regelung verworfen.

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    Vorsatzanfechtung: BGH stärkt Rechte der Gläubiger bei Zwangsvollstreckung

    Der für das Insolvenzrecht zuständige Senat des Bundesgerichtshofs hat die Rechte der Gläubiger bei der zwangsweisen Durchsetzung ihrer Forderungen gestärkt und im Rahmen der Vorsatzanfechtung zu den Anforderungen an den Nachweis der Kenntnis des Gläubigers von dem Benachteiligungsvorsatz des Schuldners gemäß § 133 Abs. 1 Satz 2 InsO Stellung genommen.

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    Insolvenzanfechtung bei Ratenzahlungen an den Gerichtsvollzieher

    Der Insolvenzverwalter eines Arbeitgebers kann Zahlungen an den Arbeitnehmer, die im Rahmen der Zwangsvollstreckung erfolgt sind, nach § 131 Abs. 1 Nr. 2 InsO zurückfordern – nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 20.09.2017. Möglich ist dies während der sogenannten „kritischen Phase“, das heißt drei Monate vor und/oder nach dem Antrag auf Insolvenzveröffentlichung.

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    Ersatzpflicht des Geschäftsführers für Zahlungen nach Insolvenzreife – Verschärfung der Haftung

    Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 04.07.2017 (Az. II ZR 319/15) die Haftung für Geschäftsführer im Fall der Insolvenzreife einer GmbH deutlich verschärft und den Dissens der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung zu der Frage aufgehoben, …

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    Schiebe und Collegen – erneut erfolgreich zertifiziert

    Schiebe und Collegen wurde im August 2017 durch die Deutsche Gesellschaft zur Zertifizierung von Managementsystemen (DQS GmbH) über das bereits im Jahr 2014 eingeführte Qualitätsmanagement „Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung“ erfolgreich erneut zertifiziert.

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    Unzulässigkeit von Bearbeitungsgebühren – jetzt auch bei Unternehmerdarlehen

    Bereits 2014 hatte der Bundesgerichtshof Bearbeitungsentgelte bei Verbraucherdarlehen für unzulässig erklärt. Diesen Grundsatz hat der BGH nun auch auf Unternehmenskredite erstreckt –auch bei Krediten an Firmenkunden liege eine unangemessene Benachteiligung vor.

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    Freiwerden der Mietkaution nach Enthaftungserklärung

    Nach einer neuen BGH-Entscheidung wird der Anspruch des Schuldners auf Rückzahlung einer Mietkaution vom Insolvenzbeschlag frei, wenn der Insolvenzverwalter für das Wohnraummietverhältnis des Schuldners eine sog. Enthaftungserklärung abgibt.

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