„Wir sind die ideale Ergänzung in Kriminalinsolvenzen“
Praxis des Insolvenzrechts: „Wir sind die ideale Ergänzung in Kriminalinsolvenzen“
Dr. Christina Sinnecker und Dr. Claas de Boer haben das Berliner Büro von Schiebe und Collegen eröffnet. Ein Gespräch über die Bandbreite ihrer Aufgaben und die Zusammenarbeit der beiden Rechtsanwälte mit dem Insolvenzverwalter.
Frau Dr. Sinnecker, Herr Dr. de Boer, Sie leiten seit September vom Berliner Büro aus gemeinsam den neuen Bereich Forensic Services / Compliance / Wirtschaftsstrafrecht. Wie kann man sich Ihre Tätigkeit genau vorstellen?
Dr. Christina Sinnecker (CS): Das primäre Ziel unserer Arbeit im Bereich Forensic Services ist, Vermögenswerte im Zusammenhang mit Kriminalinsolvenzen zu ermitteln. Wir führen auf dieser Grundlage Vermögenswerte jeglicher Art zur Insolvenzmasse zurück, um so die Masse zu mehren.
Dr. Claas de Boer (CB): Wir prüfen nicht nur Ansprüche und ermitteln nicht nur Vermögenswerte bei den unmittelbar Verpflichteten, sondern untersuchen auch mögliche Ansprüche gegen Personen oder Unternehmen, die auf den ersten Blick wenig mit der jeweiligen Insolvenz zu tun haben. Auf den zweiten Blick jedoch – so unsere Erfahrung – gibt es häufig solvente Personen und Unternehmen, gegen die Ansprüche bestehen können. Wenn der Geschäftsführer eines insolventen Unternehmens beispielsweise mit weiteren Beteiligten ein Delikt begangen hat, gehen wir auch diese anderen Teilnehmer an.
CS: Ein Kernelement unserer Arbeit ist deshalb die Kooperation mit Ermittlungsbehörden wie Polizei und Staatsanwaltschaft, aber auch mit privaten Ermittlern sowie Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern. Daneben sind wir auch beratend im Bereich Compliance und im Wirtschaftsstrafrecht tätig, insbesondere bei Geldwäsche-Delikten, Untreue, Betrug und natürlich bei den klassischen Insolvenzstraftaten.
Wie genau gestaltet sich Ihre Zusammenarbeit mit dem Insolvenzverwalter?
CB: Für den Insolvenzverwalter können wir tätig werden, wenn eine strafrechtlich relevante Situation vorliegt. Wir klären dann, ob dies für die Insolvenz relevant war. Besonders, wenn die Insolvenzlage schon vor längerer Zeit eingetreten ist, stellt sich die Frage, ob die Situation von den verantwortlichen Personen bewusst missachtet worden ist, und wie sie die tatsächliche Vermögenslage verschleiert haben. Wir schauen uns die Bücher an, überprüfen Geldflüsse und stehen in ständigem Austausch mit der Staatsanwaltschaft. So können wir dem Verwalter aufzeigen, an welchen Stellen noch Gelder für die Insolvenzmasse generiert werden können und dokumentieren dies gerichtsfest. Durch die Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft ist es uns möglich, von Ermittlungsergebnissen zu profitieren, die auf rein zivilprozessualem oder insolvenzrechtlichem Wege aller Wahrscheinlichkeit nach erreicht worden wären.
CS: Manchmal ist anfangs allerdings auch gar nicht eindeutig, ob überhaupt ein strafbares Verhalten vorliegt. Dann ist es unsere Aufgabe, einen auf den ersten Blick rein insolvenzrechtlichen Sachverhalt strafrechtlich zu analysieren.
Was macht Ihre Tätigkeit für Sie persönlich besonders reizvoll?
CS: Das breite inhaltliche Spektrum. Wir arbeiten an der Schnittstelle mehrerer Rechtsgebiete, man lernt so auch kontinuierlich Neues dazu.
CB: Das sehe ich ganz genauso. Dazu kommt auch die große Vielfalt unserer Fälle, die sich in den verschiedenen Branchen abspielen. Trotzdem ist das Ziel unserer Arbeit immer dasselbe und man entwickelt mit der Zeit ein gutes Gespür dafür, worauf es unabhängig von den Besonderheiten des Einzelfalls ankommt, wo zum Beispiel Gelder verschwunden sind und wie man diese wieder zur Masse führt.
CS: Besonders reizvoll sind für uns auch Großverfahren. Betrugs- und vor allem Kapitalanlagebetrugsfälle erstrecken sich oft über komplexe Netzwerke und sind fast immer mit der Insolvenz eines oder mehrerer Unternehmen verknüpft. Der Zugang zu solchen Fällen erfolgt über den Insolvenzverwalter, insofern ist der beste Weg für uns die enge Zusammenarbeit mit der Verwalterkanzlei.
Rührte daher auch Ihre Entscheidung, sich Schiebe und Collegen anzuschließen?
CS: Auf jeden Fall. Wir haben bereits in der Vergangenheit bei Kriminalinsolvenzen zusammengearbeitet.
CB: Uns hat die Kanzlei von Anfang an sehr gut gefallen. Die Herangehensweise ist von einer großen Sorgfalt geprägt, die das Insolvenzrecht natürlich erfordert, und gleichzeitig ist das Team jung und dynamisch. Auch das war für uns ein wichtiger Punkt, um uns Schiebe und Collegen anzuschließen.
Dr. Christina Sinnecker, Rechtsanwältin
Dr. Claas de Boer, Rechtsanwalt