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    HAV aus Darmstadt in Insolvenz

    Nachdem die HAV Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG Insolvenzantrag stellte, ordnete das Amtsgericht Darmstadt mit Beschluss vom 11.11.2013 das vorläufige Insolvenzverfahren an. Mirko Lehnert wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

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    Verlust der Insolvenzantragspflicht nach § 6 II Nr. 3 GmbHG?

    Gerade die derzeit bei einigen Insolvenzgerichten anhängigen Insolvenzantragsverfahren von gescheiteren Kapitalanlagesystemen mit strafrechtlichen Verquickungen (z.B. S&K und Trend Capital) zeigen die Schwierigkeit einer wirksamen Insolvenzantragstellung

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    Anforderungen an eine positive Fortführungsprognose

    Mit der Neuregelung des Überschuldungsbegriffs hat die Frage nach der Wahrscheinlichkeit einer Unternehmensfortführung nicht mehr allein Bedeutung für den Bewertungsmaßstab bei der Erstellung der Überschuldungsbilanz für Unternehmenswerte und Verbindlichkeiten.

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    Verwertung von Grundbesitz im Insolvenzverfahren vor dem Ende?

    Mit einem neuen Urteil setzt der IV. Senat des BFH sich in Widerspruch zum insolvenzrechtlichen Schrifttum, wonach Einkommensteuer nur insoweit als Masseverbindlichkeit zu qualifizieren ist, als stille Reserven nach Insolvenzeröffnung entstanden sind.

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    BGH erneut zur Auslegung von § 135 InsO

    Der Bundesgerichtshof hat sich in einer aktuellen Entscheidung erneut mit Fragen der Auslegung des § 135 InsO in der durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) geänderten Fassung beschäftigt.

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    Die eigenkapitalersetzende Nutzungsüberlassung nach dem MoMiG

    In einer neueren Entscheidung hatte sich der BGH nun mit der Frage zu beschäftigen, ob Zahlungen der Schuldnerin auf eine zuvor von ihrem Gesellschafter an einen Dritten abgetretene Darlehensforderung nach § 135 InsO anfechtbar sind.

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    Anfechtung der Gewährung einer Sicherung

    Wird eine für ein Gesellschafterdarlehen anfechtbar bestellte Sicherung verwertet, greift die Anfechtung mangels Sperrwirkung des Befriedigungstatbestandes auch dann durch, wenn die Verwertung länger als ein Jahr vor der Antragstellung erfolgte.

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    Auslegung des § 135 InsO

    In der vorliegenden Entscheidung befasst sich der Bundesgerichtshof ausführlich mit der Auslegung des § 135 InsO in der durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) geänderten Fassung.

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    Newsletter-08-2013: MCT MatComp Test GmbH wird saniert

    Kanzleinews: Insolvente Ingenieurgesellschaft MCT MatComp Test GmbH aus Darmstadt wird saniert Über das Vermögen der Ingenieurgesellschaft MCT MatComp Test GmbH…

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    Newsletter-06-2013: Neues Restschuldbefreiungsverfahren

    Reform des Insolvenzrechts: Neues Restschuldbefreiungsverfahren kommt zum 01. Juli 2014 Am 16. Mai 2013 hatte der Deutsche Bundestag in zweiter…

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