Anfechtung der Gewährung einer Sicherung
Wird eine für ein Gesellschafterdarlehen anfechtbar bestellte Sicherung verwertet, greift die Anfechtung mangels Sperrwirkung des Befriedigungstatbestandes auch dann durch, wenn die Verwertung länger als ein Jahr vor der Antragstellung erfolgte.
Read moreNewsletter-06-2013: Neues Restschuldbefreiungsverfahren
Reform des Insolvenzrechts: Neues Restschuldbefreiungsverfahren kommt zum 01. Juli 2014 Am 16. Mai 2013 hatte der Deutsche Bundestag in zweiter…
Read moreNewsletter-06-2013: Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Reform des Insolvenzrechts Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters: Korrektur der BGH-Rechtsprechung Zusammen mit dem Gesetzentwurf zur Reform des Restschuldbefreiungsverfahrens wurden auch…
Read moreNewsletter-06-2013: Glaubhaftmachung des Eröffnungsgrundes
Rechtsprechung: BGH, Beschluss vom 11.04.2013 – IX ZB 256/11 Der Gläubiger muss das Vorliegen eines Eröffnungsgrundes auch dann glaubhaft machen,…
Read moreNewsletter-06-2013: Erfahrungen mit dem geänderten § 14 I InsO
Praxis: Erfahrungen mit dem geänderten § 14 I InsO Mit der Ergänzung des § 14 I InsO um die Sätze…
Read moreNewsletter-04-2013: EU-Kommission schlägt Änderung der EuInsVO vor
Reform des Insolvenzrechts: Europäische Kommission schlägt Änderung der EuInsVO vor Mit dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen…
Read moreNewsletter-04-2013: Anfechtbarkeit einer Aufrechnungslage
Rechtsprechung: BGH, Urteil vom 14.02.2013 – IX ZR 94/12 Die Forderung eines Schuldners, gegen die ein Gläubiger die Aufrechnung erklärt,…
Read moreNewsletter-04-2013: Erster NIVD-Frühjahrsdialog
Veranstaltung: Erster NIVD-Frühjahrsdialog vom 18. – 19. April 2013 in Wiesbaden Vom 18. bis 19. April 2013 lädt die Neue…
Read moreNewsletter-02-2013: Gesetzesentwurf zur Konzerninsolvenz
Newsletter-02-2013: Beweisanzeichen und Wissenszurechnung
Rechtsprechung: BGH, Urteil vom 10.01.2013 – IX ZR 13/12 Die Angaben eines Gläubigervertreters auf seiner Internetseite zu der Liquiditätslage des…
Read more


