Insolvenz-Anmeldungspflicht gilt seit Mai wieder
Corona-Aussetzung endete zum 30.4.2021 Seit dem 1. Mai 2021 gilt die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen in Deutschland wieder uneingeschränkt. Das hat auch Folgen für die Haftung von Geschäftsführern. Grund ist das Auslaufen der Aussetzung der Pflicht zur Insolvenzanmeldung bei pandemiebedingter Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung…