Unentgeltlichkeit der Tilgung einer fremden Schuld
Die Tilgung einer fremden Schuld kann nach einem neuen Urteil des BGH unentgeltlich sein, auch wenn der Empfänger an den Zahlenden Leistungen erbracht hat, sofern sich der Zahlungsempfänger hierzu nur gegenüber seinem Schuldner verpflichtet hatte.



