Anfechtung von Lohnzahlungen eines insolventen Arbeitgebers
Mit dem vorliegenden Urteil hat der IX. Senat des BGH entschieden, dass Lohnzahlungen an einen Arbeitnehmer im Vorfeld der Insolvenz dem Bargeschäftsprivileg unterliegen, wenn sie innerhalb von längstens 30 Tagen ab Fälligkeit der Vergütung erfolgt sind.



