Reform des Anfechtungsrechts
Seit Längerem wird eine Reform des Insolvenzanfechtungsrechtes gefordert, insbesondere der Anfechtung nach § 133 Abs. 1 InsO, weil die Rechtsprechung den Tatbestand zu weit ausgedehnt habe. Nunmehr hat die Bundesregierung dieses Anliegen aufgegriffen.