Update zum neuen Konzerninsolvenzrecht
Das Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen tritt zum 21. April 2018 in Kraft. Es setzt dabei auf Koordinierung und nicht auf eine materielle Konsolidierung der Vermögen der einzelnen Konzernunternehmen und hält an dem Grundsatz „eine Person, ein Vermögen, ein Verfahren“ fest. Es wird also auch zukünftig bei Konzernsachverhalten zu einer Vielzahl von Einzelinsolvenzverfahren kommen. Jedoch hat das neue Recht die bessere Koordination dieser Einzelverfahren im Blick.