Bitte um Ratenzahlung kein Indiz für Zahlungseinstellung
Die Bitte des Schuldners um Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung ist kein Indiz für seine Zahlungseinstellung oder Zahlungsunfähigkeit. Dies soll nach dem BGH zumindest dann gelten, wenn sich der Schuldner an die Gepflogenheiten des Geschäftsverkehrs hält.



