Hat § 8 Abs. 2 VOB/B ausgedient?
§ 8 Abs. 2 VOB/B ist nach § 119 InsO. Der den Bauvertrag wegen eines Eigeninsolvenzantrages des Auftragnehmers kündigende Auftraggeber kann deshalb keinen Schadensersatzanspruch wegen Fertigstellungsmehrkosten allein auf diesen Antrag stützen.“