Beweislast für Entfallen der Zahlungseinstellung
Die Darlegungs- und Beweislast für das nachträgliche Entfallen der Zahlungseinstellung trägt der Anfechtungsgegner. Er muss dazu die allgemeine Wiederaufnahme der Zahlungen zum Zeitpunkt der Rechtshandlung nachweisen. Das hat der BGH in einem aktuellen Urteil klargestellt.



