Zahlung durch geduldete Überziehung
Der BGH setzte sich in einem Urteil mit der Frage auseinander, ob in Fällen einer gemeinschaftlichen Kreditlinie verbundener Gesellschaften Zahlungen eines der Berechtigten seine Gläubiger benachteiligen, wenn damit Verbindlichkeiten des anderen Berechtigten getilgt wurden.