Newsletter-12-2012: Neuer Überschuldungsbegriff gilt fort
Insolvenzgrund Überschuldung: Neuer Überschuldungsbegriff gilt unbefristet fort Die Überschuldung eines Unternehmens soll auch weiterhin nicht zur Insolvenzantragspflicht führen, wenn eine positive Fortführungsprognose besteht: Am 08.11.2012 hat der Deutsche Bundestag beschlossen, dass der sogenannte zweistufige Überschuldungsbegriff des § 19 InsO auch…