Keine Hemmung der Verjährung von Altmasseverbindlichkeiten durch Anzeige der Masseunzulänglichkeit
Mit Urteil vom 25. April 2017 hatte das OLG Düsseldorf entschieden, dass die Anzeige der Masseun-zulänglichkeit durch den Insolvenzverwalter und die Aufnahme der (Alt-) Masseverbindlichkeit in die sogenannte Masseschuldtabelle zu einer Hemmung der Verjährung führe und dies unter anderem auch mit pragmatischen Erwägungen begründet (OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.04.2017 – I-24 U 104/16).