Vorsatzanfechtung: BGH stärkt Rechte der Gläubiger bei Zwangsvollstreckung
Der für das Insolvenzrecht zuständige Senat des Bundesgerichtshofs hat die Rechte der Gläubiger bei der zwangsweisen Durchsetzung ihrer Forderungen gestärkt und im Rahmen der Vorsatzanfechtung zu den Anforderungen an den Nachweis der Kenntnis des Gläubigers von dem Benachteiligungsvorsatz des Schuldners gemäß § 133 Abs. 1 Satz 2 InsO Stellung genommen.



