Gerichtsstand bei Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland
Die bloße Verlagerung des Wohnsitzes ins grenznahe Ausland genügt bei abhängig Beschäftigten nicht, um die internationale Zuständigkeit des Insolvenzgerichts zu begründen. Das hat der Bundesgerichtshof in einem ungewöhnlichen Fall entschieden.