Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung
Am 13. Juli 2016 hat das Kabinett einen Regierungsentwurf zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vorgelegt. Derzeit laufen die Beratungen in Bundestag und Bundesrat. Die geplanten Änderungen sowohl im materiellen Strafrecht als auch im Prozessrecht sind frappant.



