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    Keine Hemmung der Verjährung von Altmasseverbindlichkeiten durch Anzeige der Masseunzulänglichkeit

    Mit Urteil vom 25. April 2017 hatte das OLG Düsseldorf entschieden, dass die Anzeige der Masseun-zulänglichkeit durch den Insolvenzverwalter und die Aufnahme der (Alt-) Masseverbindlichkeit in die sogenannte Masseschuldtabelle zu einer Hemmung der Verjährung führe und dies unter anderem auch mit pragmatischen Erwägungen begründet (OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.04.2017 – I-24 U 104/16).

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    Insolvenzgericht kann Geschäftsführer zum Verfahrenskostenvorschuss verpflichten

    Die mitgeteilte Entscheidung, dass ein Insolvenzgericht den Geschäftsführer einer GmbH, der pflichtwidrig und schuldhaft keinen Insolvenzantrag gestellt hat, zum Verfahrenskostenvorschuss verpflichten kann, sollte es künftig erleichtern, die Finanzierung von Insolvenzverfahren und damit die Gläubigerrechte zu sichern.

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    Zahlungseinstellung trotz tatsächlich nur gegebener Zahlungsunwilligkeit

    Ist nach objektiven Maßstäben eine Zahlungseinstellung gegeben, ist es anfechtungsrechtlich unerheblich, dass der Schuldner in Wirklichkeit lediglich zahlungsunwillig ist, wenn der Anfechtungsgegner den Beweis der Zahlungsfähigkeit nicht erfolgreich angetreten hat.

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    Geschäftsführerhaftung (§ 64 Satz 1 GmbHG; § 17 Abs. 2 Satz 1 InsO): Ablehnung der sog. Bugwellentheorie

    Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat eine für die Praxis der Sanierungs- und Krisenberater wichtige Entscheidung getroffen und den Streit zur Anwendung der sog. „Bugwellentheorie“ geklärt.

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    Saarländische Traditionsbäckerei Albert Backes GmbH sucht Investoren für ihre fünf Standorte

    Mit Beschluss des Insolvenzgerichts in Sulzbach vom 03. April 2018 wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe zum vorläufigen Insolvenzverwalter der Albert Backes GmbH bestellt, nachdem der Geschäftsführer die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt hatte. Der Geschäftsbetrieb wird im Rahmen des vorläufigen Insolvenzverfahrens vollumfänglich fortgeführt.

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    Insolvente SL-Lampert Sicherheit GmbH & Co. KG verkauft – alle Arbeitsplätze bleiben erhalten

    Kurz nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann Rechtsanwalt Oliver Willmann den Verkauf des Mannheimer Sicherheitsunternehmens SL-Lampert Sicherheit GmbH & Co. KG vermelden. Alle 44 Arbeitsplätze bleiben erhalten. Auch ist mit einer nicht unerheblichen Quote für die Insolvenzgläubiger zu rechnen.

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    Schiebe und Collegen 2017 unter den Top 20 Kanzleien in Deutschland

    Schiebe und Collegen belegt im Ranking der Unternehmensinsolvenzverwalter einen Platz unter den 20 meistbestellten Kanzleien in Deutschland. Mit insgesamt 67 eröffneten Insolvenzverfahren, ausschließlich bezogen auf Personen- und Kapitalgesellschaften im Veröffentlichungszeitraum 01. Januar bis 31. Dezember 2017, belegt die Kanzlei bundesweit den 20. Platz.

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    Familienbäckerei J&J Gemünden GmbH will sich in Insolvenzverfahren sanieren – Suche nach neuen Investoren beginnt

    Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat über das Vermögen der Familienbäckerei J&J Gemünden GmbH ein vorläufiges Insolvenzverfahren angeordnet und Frau Rechtsanwältin Annemarie Dhonau von der Kanzlei Schiebe und Collegen zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt.

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    Insolvenzverfahren für Urselbach-Gymnasium in Oberursel ist nun eröffnet

    Zum 01. März 2018 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Urselbach Schulen gGmbH, die das Urselbach-Gymnasium in Oberursel betrieb, eröffnet. Das Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe beauftragte Frau Rechtsanwältin Dönges von der Kanzlei Schiebe und Collegen mit der Bearbeitung des Verfahrens.

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    Update zum neuen Konzerninsolvenzrecht

    Das Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen tritt zum 21. April 2018 in Kraft. Es setzt dabei auf Koordinierung und nicht auf eine materielle Konsolidierung der Vermögen der einzelnen Konzernunternehmen und hält an dem Grundsatz „eine Person, ein Vermögen, ein Verfahren“ fest. Es wird also auch zukünftig bei Konzernsachverhalten zu einer Vielzahl von Einzelinsolvenzverfahren kommen. Jedoch hat das neue Recht die bessere Koordination dieser Einzelverfahren im Blick.

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