Insolvenzgericht kann Geschäftsführer zum Verfahrenskostenvorschuss verpflichten
Die mitgeteilte Entscheidung, dass ein Insolvenzgericht den Geschäftsführer einer GmbH, der pflichtwidrig und schuldhaft keinen Insolvenzantrag gestellt hat, zum Verfahrenskostenvorschuss verpflichten kann, sollte es künftig erleichtern, die Finanzierung von Insolvenzverfahren und damit die Gläubigerrechte zu sichern.



