Verfahrenseröffnung trotz Massekostenunterdeckung
Ein Insolvenzverfahren kann auf der Grundlage eines Gutachtens eröffnet werden, welches zwar derzeit eine knappe Massekostenunterdeckung ausweist, zugleich aber mögliche künftige, nicht unwahrscheinliche Ansprüche der Insolvenzmasse aufzeigt.