Neufassung der EuInsVO ist in Kraft
Die Neufassung der Europäischen Verordnung über Insolvenzverfahren (EuInsVO) ist am 26.06.2017 in Kraft getreten. Sie gilt für alle grenzüberschreitenden Verfahren, die ab diesen Zeitpunkt eröffnet werden und regelt u.a. formelle Fragen für vorinsolvenzliche Sanierungen neu.