Freiwerden der Mietkaution nach Enthaftungserklärung
Nach einer neuen BGH-Entscheidung wird der Anspruch des Schuldners auf Rückzahlung einer Mietkaution vom Insolvenzbeschlag frei, wenn der Insolvenzverwalter für das Wohnraummietverhältnis des Schuldners eine sog. Enthaftungserklärung abgibt.