Strafprozussuale Arreste im Insolvenzverfahren
Wurde zur Rückgewinnungshilfe ein strafprozessualer dinglicher Arrest angeordnet und vollzogen, so muss dieser nicht zwangsläufig aufgehoben werden, wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners eröffnet wird. Das hat das OLG Hamm festgestellt.